Mindestanforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
für den Datenschutz nach § 4f Abs. 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Beschluss des Düsseldorfer Kreises (Arbeitsgemeinschaft der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich) vom 24./25. November 2010
Feststellung:
- Fachkunde und Rahmenbedingungen für die Arbeit der Beauftragten für den Datenschutz (DSB) genügen nicht durchgängig den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Aus- und Belastung der DSB wird maßgeblich beeinflusst durch
- Die Größe der verantwortlichen Stelle,
- die Anzahl der zu betreuenden verantwortlichen Stellen,
- Besonderheiten branchenspezifischer Datenverarbeitung und den
- Grad der Schutzbedürftigkeit der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten.
- Veränderungen bei den vorgenannten Faktoren führen regelmäßig zu einer proportionalen Mehrbelastung der DSB.
Forderungen an die Fachkunde:
- Betrieblichen Datenschutzbeauftragte müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen:
-
Unabhängig von der Branche und der Größe der verantwortlichen Stelle
- Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle und
- umfassende Kenntnisse zum Inhalt und zur rechtlichen Anwendung der für die verantwortlichen Stellen einschlägigen Regelungen des BDSG, auch technischer und organisatorischer Art,
- Kenntnisse des Anwendungsbereiches datenschutzrechtlicher und einschlägiger technischer Vorschriften, der Datenschutzprinzipien und der Datensicherheitsanforderungen insbesondere nach § 9 BDSG.
-
Abhängig von der Branche, Größe oder IT-Infrastruktur der verantwortlichen Stelle und der Sensibilität der zu verarbeitenden Daten
- Umfassende Kenntnisse der spezialgesetzlichen datenschutzrelevanten Vorschriften, die für das eigene Unternehmen relevant sind,
- Kenntnisse der Informations- und Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit (physische Sicherheit, Kryptographie, Netzwerksicherheit, Schadsoftware und Schutzmaßnahmen, etc.),
- betriebswirtschaftliche Grundkompetenz (Personalwirtschaft, Controlling, Finanzwesen, Vertrieb, Management, Marketing etc.),
- Kenntnisse der technischen und organisatorischen Struktur sowie deren Wechselwirkung in der zu betreuenden verantwortlichen Stelle (Aufbau- und Ablaufstruktur bzw. Organisation der verantwortlichen Stelle) und
- Kenntnisse im praktischen Datenschutzmanagement einer verantwortlichen Stelle (z. B. Durchführung von Kontrollen, Beratung, Strategieentwicklung, Dokumentation, Verzeichnisse, Logfile-Auswertung, Risikomanagement, Analyse von Sicherheitskonzepten, Betriebsvereinbarungen, Videoüberwachungen, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat etc.).
Grundsätzlich müssen die erforderlichen rechtlichen, technischen sowie organisatorische Mindestkenntnisse bereits zum Zeitpunkt des Bestellung zum DSB im ausreichenden Maße vorliegen. Sie können insbesondere auch durch den Besuch geeigneter Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und das Ablegen einer Prüfung erlangt sein.
Um eventuell zu Beginn der Bestellung noch bestehende Informationsdefizite auszugleichen, empfiehlt sich der Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen. Der Besuch solcher Veranstaltungen ist auch nach der Bestellung angezeigt, um auf dem aktuellen, erforderlichen Informationsstand zu bleiben, und um sich Kenntnisse über die sich ändernden rechtlichen und technischen Entwicklungen anzueignen.
Erfüllung dieser Mindestanforderungen bei udis
Mit der Festlegung der Mindestanforderungen durch die Arbeitsgemeinschaft der Aufsichtsbehörden wurde das Urteil zur Fachkunde von Datenschutzbeauftragten (Ulmer Urteil) von 1990 nicht nur bestätigt, sondern auch noch konkretisiert. Da dieses Urteil von udis-Dozenten erstritten worden ist, versteht sich von selbst, dass udis seine Datenschutzausbildung immer an diesem Urteil orientiert hat. Es war deshalb für udis ein Leichtes, ihre Kurse für Datenschutzbeauftragte an die neuen Mindestanforderungen anzupassen.
So ist dann auch die Ausbildung von zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten bei udis die erste, die im vollen Umfang die Mindestanforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden erfüllt. Eine tabellarische Aufstellung über die Abdeckung der Inhalte finden Sie hier: Umsetzung der Fachkundekriterien in der udis-Datenschutzausbildung.