Ulmer Akademie für Datenschutz
und IT-Sicherheit gGmbH

«Praxisorientiertes Seminar mit interessanten Hilfestellungen, nicht nur für angehende Datenschützer.» Hans-Werner F. über das Seminar EDV-Grundlagen für Datenschutzbeauftragte.

Ulmer Akademie für Datenschutz
und IT-Sicherheit

gemeinnützige Gesellschaft mbH

Mindestanforderungen an die Fachkunde des Beauftragten für den Datenschutz nach § 4f Abs. 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Beschluss des Düsseldorfer Kreises (Arbeitsgemeinschaft der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich) vom 24./25. November 2010

Feststellung:

Forderungen an die Fachkunde:

Grundsätzlich müssen die erforderlichen rechtlichen, technischen sowie organisatorische Mindest­kenntnisse bereits zum Zeitpunkt des Bestellung zum DSB im aus­reichenden Maße vorliegen. Sie können insbesondere auch durch den Besuch geeigneter Aus- und Fortbildungs­veranstaltungen und das Ablegen einer Prüfung erlangt sein.

Um eventuell zu Beginn der Bestellung noch bestehende Informations­defizite auszugleichen, empfiehlt sich der Besuch von geeigneten Fortbildungs­veranstaltungen. Der Besuch solcher Veranstaltungen ist auch nach der Bestellung angezeigt, um auf dem aktuellen, erforder­lichen Informationsstand zu bleiben, und um sich Kennt­nisse über die sich ändernden rechtlichen und technischen Ent­wicklungen anzueignen.

Erfüllung dieser Mindestanforderungen bei udis

Mit der Festlegung der Mindestanforderungen durch die Arbeitsgemeinschaft der Aufsichtsbehörden wurde das Urteil zur Fachkunde von Datenschutzbeauftragten (Ulmer Urteil) von 1990 nicht nur bestätigt, sondern auch noch konkretisiert. Da dieses Urteil von udis-Dozenten erstritten worden ist, versteht sich von selbst, dass udis seine Datenschutzausbildung immer an diesem Urteil orientiert hat. Es war deshalb für udis ein Leichtes, ihre Kurse für Datenschutzbeauftragte an die neuen Mindestanforderungen anzupassen.

So ist dann auch die Ausbildung von zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten bei udis die erste, die im vollen Umfang die Mindestanforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden erfüllt. Eine tabellarische Aufstellung über die Abdeckung der Inhalte finden Sie hier: Umsetzung der Fachkundekriterien in der udis-Datenschutzausbildung.