Hinweisgeberschutzgesetz: Rechtlicher Rahmen, Umsetzung in der Praxis und Rolle des Datenschutzbeauftragten
Home-Office oder eigener Arbeitsplatz
9.00 bis 12.30 Uhr
max 20
Welche Auswirkungen hat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf die betriebliche Praxis?
- Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde die EU-Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Kernelement des Hinweisgebersystems ist die Einrichtung einer sog. internen Meldestelle. Ab dem 02.07.2023 müssen Unternehmen regulierter Industrien oder mit mindestens 250 Beschäftigten eine interne Meldestelle implementiert haben. Ab 17.12.2023 müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten besteht zwar keine Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle, die Einhaltung des HinSchG ist aber dennoch sicherzustellen.
- Die Umsetzung der Vorgaben muss jedoch datenschutzkonform erfolgen. Das HinSchG kann daher nicht allein betrachtet werden. Damit müssen sich sowohl die Umsetzenden als auch die Datenschutzbeauftragten mit den Vorgaben des HinSchG befassen.
- Nach einer Einführung in die Anforderungen des HinSchG und den datenschutzrechtlichen Rahmen werden die praktischen Auswirkungen behandelt.
Seminarablauf als Halbtagesseminar von 9.00 bis 12.30 Uhr mit 30 Minuten Pause
9.00 bis 10.30 Uhr
• Einführung in das Hinweisgeberschutz-Gesetz
• Datenschutzrechtliche Aspekte
11.00 Uhr bis 12.30 Uhr
• Rechtliche Konsequenzen für Hinweisgeber und Organisation
• Haftung und Sanktionen
• Praktische Umsetzung
Dieses Seminar richtet sich an Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer sowie sonstige Interessierte.
285,00 Euro (keine zusätzliche MwSt.) Die Gebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie den seminarüblichen Service.
Teilnahmebescheinigung
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