DSGVO aktuell: Bußgelder, Gerichtsurteile und Vorgaben der Aufsichtsbehörden
- Dieses Seminar wird von der Europäischen Union kofinanziert.
- Dadurch können Sie unter Umständen Seminargebühren sparen.
- Näheres finden Sie unter https://www.esf-bw.de/esf/esfplus und weiter unten unter Seminargebühren.
Home-Office oder eigener Arbeitsplatz
1 Tag (Beginn 9.00 Uhr, Ende ca. 16.30 Uhr)
max 18
Die DSGVO, das BDSG-neu und die (Tele-) Mediengesetzgebung müssen in der Praxis in konkrete Arbeitsschritte verpackt und in den Unternehmen und Behörden umgesetzt werden. Bereits im Vorfeld der DSGVO war klar, dass viele abstrakte Vorgaben im Gesetzestext bei der Übersetzung in konkrete Handlungen unterschiedlich ausgelegt werden und bei Verstößen auch Bußgelder verhängt werden können. Dabei sind sich weder die 18 Datenschutzaufsichtsbehörden, noch die Gerichte, noch die anderen Akteure wie z.B. Berater, Anwälte und Datenschutzbeauftragte untereinander immer einig, wie im Einzelfall vorzugehen ist. Die Vielzahl an zirkulierenden Cookie-Lösungen ist nur ein Beispiel für die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten.
Je mehr Zeit vergeht, desto deutlicher kristallisieren sich aber nun die konkreten Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden heraus. Nahezu alle Landesbehörden veröffentlichen mittlerweile auf ihren Websites Infotheken mit Handlungsempfehlungen und Übersichten zur Orientierung und Bayern stellt sogar die Fragebögen online, die bei anlasslosen Prüfungen versandt werden. Zudem gibt es bereits einige Gerichtsurteile zu der Frage, ob (und welche) Datenschutzerklärungen auf der Website eine wettbewerbsrechtliche Relevanz haben und deshalb kostenpflichtig abgemahnt werden können. Zudem wurden von den Datenschutzaufsichtsbehörden bereits zahlreiche Bußgelder verhängt.
Im Arbeitsrecht gibt es zudem eine lange Tradition an Rechtsprechung zum Themenkreis Überwachung am Arbeitsplatz, z.B. durch Einsatz von E-Mail- oder Internetnutzung, den Einsatz von GPS-Systemen oder Videoüberwachungsanlagen. Neuere Urteile zur Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos oder der Einsichtnahme in Social-Media-Kanäle des Mitarbeiters müssen zudem zu einer klaren Regelung des Arbeitgebers hinsichtlich der Nutzung dieser Medien führen.
Das Seminar führt systematisch und topaktuell durch die bereits von Aufsichtsbehörden und Gerichten bestätigten Auslegungsvarianten der nationalen Datenschutzgesetze, der DSGVO und der Schnittstelle zum Arbeitsrecht und wird so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mehr Sicherheit in der Anwendung und Auslegung der rechtlichen Grundlagen geben, auch um eventuell drohende Verwarnungen und Bußgelder präventiv zu vermeiden. Austausch und Fragen an die Referentin sind dabei Teil des Seminars.
Dieses Seminar wird auch als Refresher-Veranstaltung zur Verlängerung des Fachkunde-Gütesiegels udiszert anerkannt.
- 530,00 EUR (keine zusätzliche MwSt)
- Die Gebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie den seminarüblichen Service.
- Dieses Seminar wird von der EU über das MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION BADEN-WÜRTTEMBERG und die L-Bank Baden-Württemberg kofinanziert. Dadurch können sich die Seminargebühren erheblich reduzieren, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- >>> Ihr Hauptwohnsitz oder Ihr Arbeitsplatz liegt in Baden-Württemberg.
- In diesem Fall können sich die Seminargebühren auf Antrag um 30% reduzieren. Diese betragen dann nur noch 371 EUR (keine zusätzliche MwSt.).
- >>> Sie haben zusätzlich zur ersten Bedingung bereits Ihren 55. Geburtstag hinter sich.
- In diesem Fall können sich die Seminargebühren auf Antrag um 70% reduzieren. Diese betragen dann nur noch 159 EUR (keine zusätzliche MwSt.).
- Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst werden leider nicht von der L-Bank gefördert.
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