«Das Seminar war sehr praxisnah und informativ. Es hat meine Erwartungen voll erfüllt.»
Ulrich Straub, Stadtwerke Mühlacker
über Datenschutzpraxis – hautnah.


udiszert

Das udis-Gütesiegel zum Nachweis der Fachkunde als geprüfter Datenschutz­beauftragter

Ab sofort bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre bei udis erworbene Fachkunde als Datenschutz­beauftragte(r) durch ein Gütesiegel nach außen hin zu repräsentieren. Diese Seite liefert Ihnen alle Informationen rund um das Siegel.

Muster des Gütesiegels

Sie möchten das Siegel gleich beantragen? Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch und benutzen Sie dann unser Formular um Ihr persönliches Gütesiegel zu beantragen!

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Über das Gütesiegel udiszert

Bei udis ausgebildete Datenschutz­beauftragte gelten in Deutschland, vor allem auch bei den Kontrollinstanzen des Datenschutzes als optimal fachkundig (siehe hierzu auch die Seite über die Qualität von udis): Absolventen dieser Ausbildung möchten deshalb auch gerne nach außen hin deutlich machen, dass sie bei udis zu geprüften fachkundigen Datenschutz­beauftragten ausgebildet worden sind. Aus diesem Grund hat udis jetzt auf vielfachen Wunsch das Gütesiegel udiszert entwickelt.

Durch dieses Gütesiegel udiszert sollen alle Absolventinnen und Absolventen, die ihre Datenschutzausbildung bei udis mit der Fachkundeprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, nach außen hin glaubwürdig ihre Datenschutzkompetenz sichtbar machen können. Zum Beispiel

Auf Antrag und durch Genehmigung der udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit gGmbH kann dieses Gütesiegel udiszert deshalb von Absolventinnen und Absolventen dieser udis-Ausbildung entsprechend der Nutzungsordnung für das Gütesiegel udiszert auf Visitenkarten, Briefbögen, der eigenen Webseite usw. verwendet werden.

Gebührentabelle

Details zu den Gebühren und allgemeine Vorschriften zur Nutzung des Gütesiegels udiszert entnehmen Sie bitte den Nutzungs­bedingungen.

Prüfungstermin Auffrischung1 nötig? Gebühr
vor dem 1.1.2005 ja 40,00 €
zwischen dem 1.1.2005 und dem 1.9.2009 bis Ende 2009 nicht2 120,00 €
nach dem 1.9.2009 nein 40,00 €

Anmerkungen:
1 Die Auffrischung erfolgt durch Besuch einer geeigneten udis-Veranstaltung, wie z.B. eines Refresher­seminars.
2 Ab dem 1.1.2010 gilt eine Vierjahresfrist. Ist der Prüfungstermin weniger als 4 Jahre her, kann das Gütesiegel einfach durch Beantragung erworben werden, bei älteren Prüfungs­terminen ist zuvor eine Auffrischung notwendig. zurück nach oben

Nutzungsbedingungen

Die Nutzung des Gütesiegels udiszert ist nach Entrichtung einer Gebühr für einen begrenzten Zeitraum möglich. Nach Ablauf des Zeitraums ist der Besuch eines Refresher-Seminars notwendig, um das Gütesiegel weiter nutzen zu können. Eine Verwendung des Gütesiegel udiszert ist nur natürlichen Personen erlaubt, die ihre Fachkunde als Datenschutz­beauftragter über die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung zu Datenschutz­beauftragten bei udis erworben hatte. Die vollständigen Nutzungsbedingungen können Sie hier nachlesen.

Häufige Fragen (FAQ) zum Gütesiegel

Hier finden Sie in Kürze die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Gütesiegel udiszert.