Datenschutz-Selbsttest für Datenschützer

Sind Sie ein Datenschutz-Profi?

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Besonders sensible DV-Verfahren

Vorschrift aus dem BDSG*, auf die sich die Frage bezieht Ich habe hier alles veranlasst oder getan, was erforderlich ist Hier könnte man noch mehr tun Dieser Punkt wird bei uns bisher sträflich vernachlässigt So wie es bei uns läuft ist es nicht in Ordnung, ja eventuell sogar regelwidrig.
Werden in den Unternehmen, in denen Sie als Datenschutzexperte tätig sind, Vorabkontrollen durchgeführt, falls sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) verwendet werden oder Verfahren zum Einsatz kommen (z.B. Data-Mining, Personalinfomations­systeme, Telefonanlagen), mit denen sich das Verhalten oder die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter ermitteln lassen? §4d Abs.5
Werden in den Unternehmen, in denen Sie als Datenschutz­experte tätig sind, die strengen Rahmen­bedingungen berücksichtigt, die beim Einsatz von Customer Relationship Management-Systemen (CRM) zu beachten sind? §4 Abs.1, §4a Abs.1, §28 Abs.1 Nr.2
Werden in den Unternehmen, in denen Sie als Datenschutz­experte tätig sind, Videokameras entweder garnicht oder nur im Rahmen der engen gesetz­lichen Regelungen eingesetzt (Wahrung der Ver­hältnismäßigkeit und von Löschungsfristen, Anbringen von Hinweis­schildern)? §6b
Wenn Chips, etwa in Betriebsausweisen oder Zeiterfassungssystemen eingesetzt werden, ist dann bedacht worden, dass den Mitarbeitern die Funktions­weise dieser Systeme und die in ihnen ablaufenden Kommunikationsprozesse eindeutig erkennbar sein müssen? Auch dass die Mitarbeiter wissen müssen, was bei Verlust oder Zerstörung zu geschen hat und wie die Mitarbeiter ihre Betroffenen­rechte nach §34 und §35 BDSG* wahrnehmen können? §6c, §34, §35
*Bundesdatenschutzgesetz
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