Besonders sensible DV-Verfahren
Vorschrift aus dem BDSG*, auf die sich die Frage bezieht
Ich habe hier alles veranlasst oder getan, was erforderlich ist
Hier könnte man noch mehr tun
Dieser Punkt wird bei uns bisher sträflich vernachlässigt
So wie es bei uns läuft ist es nicht in Ordnung, ja eventuell sogar regelwidrig.
Werden in den Unternehmen, in denen Sie als Datenschutzexperte tätig sind, Vorabkontrollen durchgeführt, falls sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) verwendet werden oder Verfahren zum Einsatz kommen (z.B. Data-Mining, Personalinfomationssysteme, Telefonanlagen), mit denen sich das Verhalten oder die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter ermitteln lassen?
§4d Abs.5
Werden in den Unternehmen, in denen Sie als Datenschutzexperte tätig sind, die strengen Rahmenbedingungen berücksichtigt, die beim Einsatz von Customer Relationship Management-Systemen (CRM) zu beachten sind?
§4 Abs.1, §4a Abs.1, §28 Abs.1 Nr.2
Werden in den Unternehmen, in denen Sie als Datenschutzexperte tätig sind, Videokameras entweder garnicht oder nur im Rahmen der engen gesetzlichen Regelungen eingesetzt (Wahrung der Verhältnismäßigkeit und von Löschungsfristen, Anbringen von Hinweisschildern)?
§6b
Wenn Chips, etwa in Betriebsausweisen oder Zeiterfassungssystemen eingesetzt werden, ist dann bedacht worden, dass den Mitarbeitern die Funktionsweise dieser Systeme und die in ihnen ablaufenden Kommunikationsprozesse eindeutig erkennbar sein müssen? Auch dass die Mitarbeiter wissen müssen, was bei Verlust oder Zerstörung zu geschen hat und wie die Mitarbeiter ihre Betroffenenrechte nach §34 und §35 BDSG* wahrnehmen können?
§6c, §34, §35
*Bundesdatenschutzgesetz