«Der Ulmer Oberbürgermeister Ivo Gönner betonte, wie wichtig in seiner Verwaltung Datenschutz ("ein hohes Gut") genommen werde, was freilich mit Kongehl zu tun habe, dem Leiter der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit (udis) […]»Südwestpresse Ulm am 17. März 2006.


Inhalte:

Argumente für eine Ausbildung bei udis

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Deutschland setzt bei der Sicherstellung des Datenschutzes - besonders in der Privatwirtschaft - vor allem auf die Selbstkontrolle. Selbstkontrolle kann aber nur funktionieren, wenn die Datenschutz­beauftragten vor Ort über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Die Vermittlung dieser Kompetenzen ist Ziel der Ausbildung bei udis.

Da es udis-Dozenten waren, die das Urteil vor dem Landgericht Ulm zur Fachkunde von Datenschutz­beauftragten erwirkten, stellt udis höchste Anforderungen an die Qualifikation seiner Dozenten.

Weiterhin legt udis besonderen Wert darauf, dass die von ihr ausgebildeten Datenschutz­beauftragten nicht nur zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung fach­kundig sind, sondern auch langfristig fach­kundig bleiben.

udis unterstützt Seminarteilnehmer konkret auf dem Weg in den Beruf des Datenschutz­beauftragten.

Nach den neuen Vorschriften des Bundesdatenschutz­gesetzes seit 2009 haben betriebliche und behördliche Datenschutz­beauftragte einen Rechtsanspruch nicht nur zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde, sondern auch zu deren Erhaltung. Ihnen muss deshalb die Teilnahme an den hierzu notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht nur ermöglicht sondern auch bezahlt werden. Betriebliche und behördliche Datenschutz­beauftragte haben danach einen Anspruch auf eine professionelle Datenschutzausbildung (zum Beispiel bei udis). Sie müssen sich nicht mehr mit einem Schnellkurs begnügen, der sie mit den Problemen der praktischen Umsetzung von nun noch komplexeren Datenschutzvorschriften womöglich im Regen stehen lässt.

Die Qualifikation der udis-Dozenten im Detail

Neben ihren Aufgaben im Bereich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit üben udis-Dozenten auch eine umfangreiche publizistische Tätigkeit aus. Weitere Informationen über die udis-Dozenten (und deren Profile) finden sich unter dem Link Dozenten. Falls Sie noch mehr über die Qualifikation und das Engagement der udis-Dozenten wissen wollen: „Googeln“ Sie doch mal mit deren Namen!

udis-Dozenten haben sich in besonderen Maßen für die Fortentwicklung des Datenschutzes und hier im Speziellen für das Berufsbild des „Datenschutz­beauftragten“ engagiert.

Bei der Gestaltung der Datenschutz­gesetzgebung in Deutschland wirken udis-Dozenten mit.

Die udis-Ausbildung zu zertifizierten, fach­kundigen Datenschutz­beauftragten wird von den Institutionen der Datenschutz­kontrolle des Bundes und der Länder anerkannt und durch die unmittelbare Beteiligung zweier dieser Institutionen an der udis-Ausbildung auch gefördert.

Nach erfolgreichem Abschluss der Datenschutzausbildung bei udis, erhalten die Absolventen die Möglichkeit das Gütesiegel udiszert zu verwenden.

Warum dauert die udis-Ausbildung zu zertifizierten, fach­kundigen Datenschutz­beauftragten 16 Tage?

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Über die erforderliche Länge einer Datenschutzausbildung ist zu Beginn dieser Ausbildung im Jahre 1990 intensiv diskutiert worden. Auf der einen Seite gab es gewichtige Gründe der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht in lange Fortbildungsseminare schicken können, auf der anderen Seite standen die Anforderungen des Datenschutzes in einer immer komplexer werdenden EDV-Umgebung der Unternehmen und Behörden.

In ausführlichen Gesprächen zwischen Vertretern der Wirtschaft und Vertretern des Datenschutzes einigte man sich schließlich auf einen Ausbildungszeitraum von 16 Tagen. Die vereinbarte Ausbildungsdauer von 16 Tagen erschien den Vertretern der Wirtschaft aber nur dann akzeptabel, wenn diese berufsbegleitende Weiterbildung nicht an einem Stück durchgeführt sondern in drei Teile untergliedert würde. Hiermit wird eine mehrwöchige Anwesenheit der Teilnehmer der Ausbildung zwischen den einzelnen Seminarblöcken im Betrieb bzw. der Behörde ermöglicht.

Auch wenn die Inhalte ständig an die aktuelle Entwicklung des Datenschutzes angepaßt werden, basiert die udis-Datenschutzausbildung bis heute auf dieser Seminarstruktur (Ulmer Modell). Die Dauer einer fundierten Datenschutzausbildung wird auch ganz wesentlich von der Tatsache geprägt, daß immer höhere Anforderungen an Datenschutz­beauftragte gestellt werden.

Die Inhalte im Detail

Nach dem Urteil des Landgerichts Ulm zur Fachkunde (Ulmer Urteil) müssen fach­kundige Datenschutz­beauftragte das Datenschutzrecht anwenden können. Da dieses Recht zumindest für den Laien allein schon wegen seiner Begrifflichkeit recht verwirrend ist und zudem aus einer Reihe ganz unterschiedlicher Gesetze für die verschiedensten Bereiche besteht, benötigt man selbst in einem kompakten Seminar vier bis fünf Tage, um den künftigen Datenschutz­beauftragten den Umgang damit vermitteln zu können. Um den Seminarteilnehmern das Datenschutzrecht nicht nur einfach vorzusetzen, sondern auch mit ihnen einzuüben, sind in der udis-Ausbildung insgesamt fünf Tage für das Datenschutzrecht vorgesehen.

Des Weiteren verlangt das Urteil des Landgerichts Ulm, dass Datenschutz­beauftragte sich in ihrem Wirken auf die innerbetriebliche bzw. innerbehördliche Organisation beziehen müssen. Wegen der vielfältigen Verknüpfungen zwischen dem Datenschutzrecht und dem Praxisalltag der Datenschutz­beauftragten, werden deshalb mindestens zwei Tage für die Behandlung der Schnittstelle Recht / Datenschutzalltag bzw. -praxis benötigt. In der udis-Ausbildung sind für diesen Themenkomplex je nach Interessenlage der Teilnehmer zwei bis drei Tage im Programm eingeplant.

Nach den Vorschriften der Datenschutz­gesetzgebung haben Datenschutz­beauftragte in ihren Betrieben und Behörden darauf hinzuwirken, dass die Datenverarbeitung im Sinne dieser Gesetze ordnungsgemäß abläuft. Nach dem Fachkunde-Urteil des Landgerichts Ulm müssen deshalb fach­kundige Datenschutz­beauftragte zumindest so viel von der Informationstechnik verstehen, dass ihnen andere, insbesondere Mitarbeiter der EDV-Bereiche, auf dem Gebiet der IT-Sicherheit keine falschen Gegebenheiten vortäuschen können. Außerdem müssen sie in der Lage sein, für die Umsetzung der Vorschriften zur IT-Sicherheit (im Bundesdatenschutz­gesetz heißen sie „technische und organisatorische Maßnahmen“) entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu sorgen.

Wegen der Komplexität der Anforderungen die hier an den fach­kundigen Datenschutz­beauftragten gestellt werden, sind auch in einem Kompaktseminar für diesen Themenbereich mindestens fünf Tage anzusetzen, vor allem deshalb, weil auch hier der Bezug zur Datenschutzpraxis hergestellt werden muss. In der udis-Ausbildung sind aus diesem Grund vier Tage dem Thema IT-Sicherheit gewidmet, wobei je nach Interessenlage der Teilnehmer noch ein bis zwei Tage für wichtige Praxis-Aspekte der IT-Sicherheit hinzukommen können.

Das Fachkunde-Urteil des Landgerichts Ulm verlangt von einem fach­kundigen Datenschutz­beauftragten außerdem, über weit gehende didaktische Fähigkeiten zu verfügen, so dass er über entsprechend wirkungsvolle Schulungen die Mitarbeiter in die Lage versetzen kann, auch ohne ständige Kontrollen selbstständig das Richtige zu tun. Mit der Weiterentwicklung der Informationstechnologie werden Bewusstseinsbildung und Schulung von Mitarbeitern für die praktische Arbeit der Datenschutz­beauftragten immer wichtiger. In der udisAusbildung beziehen die Seminarteilnehmer das hierfür erforderliche Wissen aus den Inhalten der ersten beiden Seminartage (Einführung in den Datenschutz). Außerdem wird einen ganzen Tag lang das Thema Bewusstseinsbildung und Schulung praktisch geübt. An diesem Tag sorgen deshalb zwei Moderatoren des ARD-Fernsehens für das Training der Seminarteilnehmer.

In letzter Zeit kommen weitere Anforderungen an den Datenschutz hinzu. Der Datenschutz soll möglichst auf technischem und nicht auf bürokratischem Wege umgesetzt werden, um ihn im alltäglichen betrieblichen Geschehen nicht mehr als lästig zu empfinden. Weiterhin sollen die Bestrebungen nach Wirtschaftlichkeit im Unternehmen unterstützt werden. Datenschutz soll Geld sparen helfen und nicht Geld kosten - was tatsächlich realisierbar und nicht utopisch ist. Diese beiden Themenbereiche konnten in die udis-Ausbildung ohne Verlängerung der Seminardauer integriert werden.

Stimmen zu udis-Seminaren (Auswahl)

Die Originalstimmen können auf Wunsch im udis-Büro eingesehen werden.

«Das Seminar — handlungsorientiert durchgeführt als Praxisprojekt "virtuelle Firma udiPrax" — hatte für mich einen hohen Nutzwert. Die in Teamarbeit entwickelten Lösungen haben meinen Werkzeugkoffer als externer Datenschutz­beauftragter weiter gut gefüllt.» Gerhard Kottsieper
über Datenschutzpraxis - hautnah.

«Das Seminar war sehr praxisnah und informativ. Es hat meine Erwartungen voll erfüllt.» Ulrich Straub, Stadtwerke Mühlacker
über Datenschutzpraxis - hautnah.

«udis ist der ‘Mercedes’ unter den Seminaren dieser Art! Sehr informativ und interessant.»Jörg Schönwälder
über die Ausbildung zu Datenschutz­beauftragten.

«Ich habe mich bei der udis sehr wohlgefühlt. Die Betreuung durch das udis-Team war professionell, man konnte sich jederzeit mit Problemen an die Mitarbeiter wenden, die dann auch immer Lösungen bereit hatten. Die Ausbildung zum Datenschutz­beauftragten war sehr informativ, lehrreich, abwechslungsreich und aufgelockert. In den Seminaren war immer eine gute Stimmung und die Dozenten haben es auch verstanden, uns zu motivieren. Ich würde jedem, der bei udis eine Ausbildung machen will, dazu raten, denn meiner Meinung nach ist es das Beste auf dem Markt.»Jürgen Wendler, Berlin, DigDruV Ltd.
über die Ausbildung zu Datenschutz­beauftragten.

«Praxisnaher geht es kaum mehr!»
Anton W.
über Datenschutzpraxis – hautnah.

«Ein Licht in dunkler Nacht. Äußerst kompetent. Unabhängig von Hersteller-Interesssen. Für das Experten-Wissen sehr preiswert.»
Rolf S.
über die Ausbildung zu Datenschutz­beauftragten.