«Praxisorientiertes Seminar mit interessanten Hilfestellungen, nicht nur für angehende Datenschützer.» Hans-Werner F.
über das Seminar EDV-Grundlagen für Datenschutzbeauftragte.

udis aktuell

Ausbildung zum IT-Sicherheitsbeauftragten: Noch zwei Plätze verfügbar!

Ulm, 2. September 2010: e am 20. September beginnt, ist fast ausgebucht. Gegenwärtig sind noch 2 Plätze verfügbar. Details zu dieser Ausbildung erfahren Sie auf der Seminarseite.

Ausbildung zu Datenschutzbeauftragten: Zusatztermin von November 2010 bis Januar 2011

Aufgrund der großen Nachfrage (die erste Ausbildung im Herbst 2010 ist ausgebucht) wird udis im Herbst noch eine weitere Ausbildung zu Datenschutzbeauftragten anbieten. Details zu dem Zusatz-Termin erfahren Sie auf der Seminarseite.

udiszert: Das udis-Gütesiegel zum Nachweis der Fachkunde als Datenschutzbeauftragte(r)

Das udis-Gütesiegel

Bei udis ausgebildete Datenschutzbeauftragte gelten in Deutschland, vor allem auch bei den Kontrollinstanzen des Datenschutzes als optimal fachkundig. Absolventen dieser Ausbildung möchten deshalb auch gerne nach außen hin deutlich machen, dass sie bei udis zu geprüften fachkundigen Datenschutzbeauftragten ausgebildet worden sind. Deshalb hat udis jetzt auf vielfachen Wunsch das Gütesiegel udiszert entwickelt.

Durch dieses Gütesiegel udiszert sollen alle Absolventinnen und Absolventen, die die Datenschutzausbildung erfolgreich abgeschlossen haben (und damit udis-zertifizierte Datenschutzbeauftragte sind), ihre Datenschutzqualifikation glaubwürdig darstellen können. Etwa gegenüber den Institutionen der Datenschutzkontrolle, gegenüber ihrem Unternehmen, gegenüber ihren Kunden und Geschäftspartnern und natürlich auch gegenüber der Öffentlichkeit.

Auf Antrag und durch Genehmigung der udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit gGmbH kann dieses Gütesiegel udiszert deshalb von Absolventinnen und Absolventen dieser udis-Ausbildung entsprechend der Nutzungsordnung für das Gütesiegel udiszert auf Visitenkarten, Briefbögen, der eigenen Webseite usw. verwendet werden.

Ersetzt der neue §32 des Bundesdatenschutzgesetzes das dringend benötigte Arbeitnehmer­datenschutzgesetz?

Prof. Dr. Kongehl hat einen Kommentar zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetz und der Bedeutung des neuen Paragraphen 32 verfasst. Der komplette Kommentar ist auf den Seiten des Haufe-Verlags einzusehen.

Gemeinsames Ausbildungskonzept von udis und GDD stößt auf breite Zustimmung in der Fachwelt

Mehr als zwei Jahre lang haben udis und die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.V. an einem gemeinsamen Konzept zur Ausbildung von fachkundigen Datenschutz­beauftragten gearbeitet. Ziel war es, einen Katalog des Wissens und der Fähig­keiten zu entwickeln, der beinhaltet, was Datenschutzbeauftragte immer wissen und können müssen, egal ob sie für einen Kleinbetrieb oder einen Großkonzern tätig sind. Dieser Minimal­katalog legt darüber hinaus fest, wie viel Zeit im Rahmen einer Ausbildung mindestens investiert werden muss, um dieses Wissen und diese Fähigkeiten zu erlangen. Dieser Katalog entspricht im Wesentlichen in Inhalt und Dauer der bisherigen Ausbildung zu geprüften, fachkundigen Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell bei udis.

Bis in alle Einzelheiten ist in diesem Katalog festgelegt, wie viele Unterrichts­einheiten eingesetzt werden müssen, um ein bestimmtes Themengebiet des Datenschutzes zu vermitteln. Zählt man die einzelnen Stunden und Minuten zusammen, ergibt sich zur Erlangung der Fach­kunde ein Zeit­aufwand von mindestens 120 Unterrichtseinheiten, was einer Ausbildungsdauer von mindestens 15 Seminartagen entspricht. Wohlgemerkt: Es handelt sich hier um einen Minimalkatalog, der je nach dem, in welchem Bereich ein(e) Datenschutz­beauftragte(r) tätig ist, durch zusätzliche Themenschwerpunkte und Ausbildungszeiten ergänzt werden muss.
Lesen Sie die Fortsetzung im udis Blog!

udis-Termine

Ausbildung zu Datenschutzbeauftragten

(Termin: 27.09.2010 bis 26.11.2010 (ausgebucht!))

Die nächste Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten beginnt am 08. 11. 2010. Nähere Details finden Sie auf der Seminarseite: Ausbildung zu Datenschutzbeauftragten.

EDV-Grundlagenkurs als Vorbereitung

(15. und 16. September 2010)

Zur Vorbereitung auf die Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten bietet udis wieder ein Einführungsseminar in die elektronische Datenverarbeitung für Datenschutzbeauftragte an. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seminarseite: Grundlagen der EDV für Datenschutzbeauftragte.

Ausbildung zu IT-Sicherheitsbeauftragten

(3 Wochen; geplanter Start: 20.09.2010)

Im Frührjahr 2010 bietet udis in Kooperation mit der Universität Regensburg wieder die Ausbildung zu zertifizierten IT-Sicherheitsbeauftragten an. Weitere Informationen finden Sie auf der Seminarseite: Ausbildung zu IT-Sicherheitsbeauftragten.

Neu bei udis: Seminare über das Internet

Ab Herbst 2008 bietet udis auch Seminare über das Internet (sogenannte Webinare) an.
Weitere Informationen über die udis Webinare finden Sie hier, die Übersicht über alle angebotenen Webinare finden Sie hier.

Interview mit Prof. Kongehl über die Datenschutzausbildung bei udis

Interview mit Prof. Dr. Kongehl über die Ausbildung zu Datenschutzbeauftragten bei udis

Datenschutzaufsichtsbehörde unterstützt das Ausbildungskonzept von GDD und udis

Das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) stellt fest, dass sowohl die Inhalte der Ausbildung als auch ihr zeitlicher Umfang für eine qualifizierte Ausbildung von Datenschutzbeauftragten erforderlich ist.

Einen detaillierten Bericht finden Sie im udis-Blog.

udis zu Besuch bei der CNIL

udis Geschäftsführer Gerhard Kongehl und Richard Bertrand bei der CNIL in Paris
udis Geschäftsführer Gerhard Kongehl (links) hat zusammen mit Richard Bertrand (udis Dozent und Geschäftsführer der ActeCIL) der zentralen französischen Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) das udis-Konzept zur Ausbildung von Datenschutzbeauftragten vorgestellt. Die CNIL hat das Konzept als vorbildlich für die gesamte Europäische Union bezeichnet.
Außerdem begrüßt die CNIL die Aktivitäten von udis, Seminare für deutsche Firmen mit Tocherunternehmen in Frankreich anzubieten. Denn es ist weitgehend unbekannt, dass für deutsche Unternehmen in Frankreich das französische Datenschutzrecht gilt, und damit die CNIL als Kontrollinstanz zuständig ist.


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