Mehr als zwei Jahre lang haben udis und die
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.V. an einem gemeinsamen Konzept zur Ausbildung von fachkundigen Datenschutzbeauftragten gearbeitet. Ziel war es, einen Katalog des Wissens und der Fähigkeiten zu entwickeln, der beinhaltet, was Datenschutzbeauftragte immer wissen und können müssen, egal ob sie für einen Kleinbetrieb oder einen Großkonzern tätig sind. Dieser Minimalkatalog legt darüber hinaus fest, wie viel Zeit im Rahmen einer Ausbildung mindestens investiert werden muss, um dieses Wissen und diese Fähigkeiten zu erlangen. Dieser Katalog entspricht im Wesentlichen in Inhalt und Dauer der bisherigen Ausbildung zu geprüften, fachkundigen Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell bei udis.
Bis in alle Einzelheiten ist in diesem Katalog festgelegt, wie viele Unterrichtseinheiten eingesetzt werden müssen, um ein bestimmtes Themengebiet des Datenschutzes zu vermitteln. Zählt man die einzelnen Stunden und Minuten zusammen, ergibt sich zur Erlangung der Fachkunde ein Zeitaufwand von mindestens 120 Unterrichtseinheiten, was einer Ausbildungsdauer von mindestens 15 Seminartagen entspricht. Wohlgemerkt: Es handelt sich hier um einen Minimalkatalog, der je nach dem, in welchem Bereich ein(e) Datenschutzbeauftragte(r) tätig ist, durch zusätzliche Themenschwerpunkte und Ausbildungszeiten ergänzt werden muss.
Am 30. Januar trafen sich dann auf Einladung des
Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Datenschutzbeauftragte verschiedener Institutionen, Vertreter der Datenschutz-Aufsicht des öffentlichen und des nichtöffentlichen Bereichs und der Geschäftsführer von udis, um die Diskussion um jene Minimalstandards zur Fachkunde von Datenschutzbeauftragten fortzuführen. Das Treffen endete mit der Feststellung, dass das gemeinsame Ausbildungskonzept von udis und GDD sich vollständig mit entsprechenden Vorstellungen des BvD deckt. Auch aus Sicht des BvD beinhaltet dieses Konzept genau das, was sowohl die Datenschutzbeauftragten von großen Konzernen als auch die eines kleinen Unternehmens immer wissen und können müssen. Selbstverständlich müssen aber auch nach Auffassung des BvD je nach Tätigkeitsfeld bereichsspezifische Kenntnisse und zugehöriges Wissen noch zusätzlich erworben werden.
Inzwischen liegt dieses gemeinsame Ausbildungskonzept dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, allen Landesbeauftragten für des Datenschutz und allen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zur Stellungnahme vor. Das
Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein hat sich bereits zustimmend geäußert. udis verfährt seit dem 1. Februar 2009 nach dem neuen Ausbildungskonzept.
Als Reaktion auf diese Initiative von udis, GDD und BvD hat inzwischen ein großer Anbieter von Datenschutz-Schulungen angekündigt, dass auch er dieses Minimalkonzept akzeptiert und gut findet und deshalb selbst keine seiner bisherigen Kurzkurse zur Ausbildung von Datenschutzbeauftragten mehr anbieten will.