Wer eine Schulung als Datenschutzbeauftragter sucht, steht vor einer unüberschaubaren Menge von Seminarangeboten zur Ausbildung und Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten. Die Entscheidung für eine in Zeitaufwand und Inhalt angemessene Datenschutzausbildung und damit eine den Anforderungen entsprechende Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten, könnte in Zukunft leichter fallen: Das
gemeinsam entwickelte Ausbildungskonzept zur Ausbildung von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten sehr positiv bewertet und festgestellt, dass sowohl die Inhalte dieser Ausbildung als auch ihr zeitlicher Umfang für eine qualifizierte Ausbildung von Datenschutzbeauftragten im Haupt- wie im Nebenamt erforderlich sind.
Das ULD stellt fest, daß sowohl die Inhalte der Ausbildung als auch ihr zeitlicher Umfang für eine qualifizierte Ausbildung von Datenschutzbeauftragten erforderlich sind.
GDD und udis haben in fast einjähriger Arbeit aus ihren jeweiligen Schulungsinhalten ein gemeinsames Ausbildungskonzept für fachkundige, geprüfte Datenschutzbeauftragte entwickelt. Dieses Konzept wird von den beiden Institutionen „Kanonisierung der Ausbildung von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten“ genannt. Es besteht aus einem
Pflichtprogramm von 48 Doppelstunden und damit 12 Tagen. Hinzu kommt ein
Wahlpflichtteil von 3 Tagen, der von GDD und udis zusätzlich angeboten werden muss, über deren Inhalt die beiden renommierten Institutionen aber selbstständig bestimmen können.
Die Kanonisierung beinhaltet außerdem ein Examen zum Nachweis der Fachkunde. Dieses besteht aus einer dreistündigen
schriftlichen Prüfung, die den Stoff des Pflichtprogramms zum Inhalt hat. Hinzu kommt eine
mündliche Kompetenzprüfung, die für jeweils fünf Prüfungskandidaten mindestens eine Stunde dauern soll.
Nach Auffassung des ULD bietet die Kanonisierung
„eine valide Basis für die Ausbildung zum betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten, mit der die zur Ausübung dieser Tätigkeit notwendige Fachkunde erlangt werden kann. Sie ist eine erfolgreiche Zusammenstellung der Ausbildungsanforderungen an einen Datenschutzbeauftragten im Haupt- wie im Nebenamt. Sie legt darauf Wert, die rechtlichen, die technischen wie auch die organisatorischen wie kommunikativen Kompetenzen, die für diese Tätigkeit erforderlich sind, zu vermitteln.“ „Der zeitliche Umfang genügt den Ausbildungsanforderungen, ist aber … auch für eine qualifizierte Ausbildung erforderlich.“
Von besonderer Bedeutung ist in der Bewertung der Kanonisierung auch die folgende Feststellung des ULD:
„Im Rahmen unserer Kontrolltätigkeit müssen wir immer wieder feststellen, dass die Fachkunde der Datenschutzbeauftragten der überprüften Stellen nicht den Anforderungen genügt, obwohl diese an zumeist kürzeren und das Tätigkeitsfeld nicht vollständig erfassenden - Grundlagenkursen für Datenschutzbeauftragte teilgenommen haben, für die damit geworben wurde, dass das nötige gesetzliche Rüstzeug vermittelt würde“.
Mit der Kanonisierung der Datenschutzausbildung unterstützen GDD und udis nachdrücklich das Ziel, zusammen mit dem ULD,
„gemeinsame hohe Standards zur Erlangung der für die Ausübung der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte(r) notwendigen Kompetenzen anzustreben. Nur so kann langfristig in Wirtschaft und Verwaltung der Datenschutz in Deutschland auf eine qualifizierte Basis gestellt werden, die zugleich den gesetzlichen Anforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit genügt“.