udis-Gütesiegel Das udis-Qualitätssiegel für zertifizierte Datenschutzfachkunde
udis-Spielwiese Was Sie schon immer über Datenschutz wissen wollten. Eine spielerische Heranführung an die Thematik.«Der Ulmer Oberbürgermeister Ivo Gönner betonte, wie wichtig in seiner Verwaltung Datenschutz ("ein hohes Gut") genommen werde, was freilich mit Kongehl zu tun habe, dem Leiter der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit (udis) […]»Südwestpresse Ulm am 17. März 2006.
| Inhalt | Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. |
| Dauer | 1 Tag |
| Max. Teilnehmer | 20 |
| Referenten | |
| Seminarort | Ulm |
| Teilnahmebescheinigung | Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Dauer und Inhalte des Seminars "Die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz 2009" auflistet. |
| Gebühr |
390.- € für einen Seminartag Dieser Betrag umfasst außerdem die Seminarunterlagen sowie eine reichhaltige Verpflegung in den Frühstücks- und Kaffeepausen. |
| Termin |
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Die Tatsache, dass seit 2008 in Deutschland ein Datenschutzskandal dem anderen folgt, hat den Deutschen Bundestag veranlasst, in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieben neue Paragraphen aufzunehmen und 13 der bisherigen Paragraphen zu verändern.
Neue Regelungen gibt es insbesondere für das Scoring und die Datenübermittlung an Auskunfteien sowie die geschäftsmäßige Datenerhebung und Datenspeicherung. Auch ist nun eine Informationspflicht gegenüber den Betroffenen vorgesehen, wenn man auf unrechtmäßige Weise Kenntnis von deren Daten erhalten hat. Neue Regelungen gibt es auch für den Umgang mit Beschäftigtendaten, auch wenn diese praktisch wenig Neues bringen und auf keinen Fall ein dringend erwartetes Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz ersetzen können.
Entscheidende Änderungen gibt es auch bei der Auftragsdatenverarbeitung (Outsourcing) und bei den Straf- und Bußgeldvorschriften. So müssen jetzt Bußgelder immer höher sein als das Geld, welches man sparen würde, wenn man eine bestimme Vorschrift des BDSG nicht erfüllt.
Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte haben nach dem BDSG 2009 einen besseren Kündigungsschutz. Außerdem müssen den Datenschützern nicht nur die zur Erlangung sondern auch die zur Erhaltung ihrer Fachkunde erforderlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht und bezahlt werden. Das udis-Refresher-Seminar bietet eine gute Gelegenheit, nach dieser neuen Rechtsvorschrift zu verfahren.
Datenschutzbeauftragte und am Datenschutz Interessierte, die ihre Kenntnisse über den Datenschutz auf dem neuesten Stand halten wollen.