udis-Gütesiegel Das udis-Qualitätssiegel für zertifizierte Datenschutzfachkunde
udis-Spielwiese Was Sie schon immer über Datenschutz wissen wollten. Eine spielerische Heranführung an die Thematik.«Mit dem Datenschutz ist es wie mit dem Hasen und dem Igel. Gerade wenn alle Mitarbeiter geschult sind, kommt eine neue Herausforderung.»Ivo Gönner, Ulmer Oberbürgermeister
in der Südwestpresse Ulm am 17. März 2006.
| Inhalt |
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| Zeitplan | Seminarüberblick im PDF-Format (Frühjahr 2010 - Beginn: 12. April) |
| Dauer | 16 Tage in 3 Seminarblöcken plus Prüfung |
| Max. Teilnehmer | 20 |
| Seminarleitung | Prof. Dr. Gerhard Kongehl |
| Referenten |
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| Seminarort | Ulm |
| Zeugnis | Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars, die erfolgreich an der freiwilligen Prüfung teilgenommen haben, erhalten ein Zeugnis, in welchem ihnen die vom Gesetz geforderte Fachkunde als Datenschutzbeauftragte(r) bescheinigt wird. Das udis Fachkunde-Zeugnis wird von allen Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland anerkannt. |
| Gütesiegel udiszert |
Das Gütesiegel ist vier Jahre lang gültig (danach ist eine Auffrischung der Fachkunde erforderlich). Die Ausstellung des Gütesiegels erfolgt gegen eine Verwaltungsgebühr von 40.-- €. |
| Gebühr |
2895.-- € für 16 Seminartage und den Prüfungstag (es fällt keine MwSt. an). 2595.-- € ermäßigte Gebühr für Privatpersonen. Frühbucher-Rabatt: Bei Buchung bis zu den unten angegebenen Daten gewährt udis einen Frühbucher-Rabatt von 100 Euro. Dieser Betrag umfasst außerdem die Prüfungsgebühr, die Seminarunterlagen sowie eine reichhaltige Verpflegung in den Frühstücks- und Kaffeepausen. Als gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Gesellschaft können wir Ihnen dennoch den Seminartag für umgerechnet etwa 175.-- € (ca. 150.-- € für Privatpersonen) anbieten. |
| Für Arbeitssuchende besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit. | |
| Termine |
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Ausgehend von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland definiert das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Zweck des Datenschutzes, "den einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird". Diesem Zweck dienen alle Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen, die beschreiben und festlegen, in welchem Rahmen moderne Datenverarbeitung und Kommunikation geschehen darf und kann.
Eine der Vorschriften des BDSG regelt die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und läßt diesen einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zukommen: Bei einer Stelle, die personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und übermittelt, haben die Datenschutzbeauftragten die Wahrung des Persönlichkeitsrechts sicherzustellen. Sie sind dabei an Weisungen anderer nicht gebunden.
Jeder Betrieb, der personenbezogene Daten automatisch verarbeitet (z.B. Lohnbuchhaltung mit Personalcomputer) und hierbei zehn Personen oder mehr ständig in der Regel beschäftigt, hat einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das Gesetz verlangt von ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Für bestimmte Stellen des Bundes und zunehmend auch für öffentliche Stellen in den Bundesländern wird ebenfalls die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verlangt. Dazu gehören Einrichtungen im Sozialbereich, Krankenhäuser und zunehmend auch Behörden der Länder, Kreise und Gemeinden.
Nach einem Beschluß des Landgerichts Ulm üben Datenschutzbeauftragte einen eigenständigen Beruf aus. Sie müssen als Computerfachleute über ein entsprechendes Problembewußtsein verfügen, die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung des Bundes und der Länder und alle anderen, den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden können, sowie über ausreichende Kenntnisse der betrieblichen Organisation verfügen.
Das Seminar wendet sich deshalb auch an DV-Fachleute und Praktiker der automatischen Datenverarbeitung mit entsprechender Berufserfahrung.
Nach Abschluß des Seminars findet in jedem der Fächer eine schriftliche Prüfung statt. Die Prüfungsordnung "Datenschutzbeauftragter" wird den Interessenten auf Wunsch zugesandt.
Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars alle Prüfungsleistung erbracht haben, erhalten sie ein Zeugnis, in welchem ihnen die vom Gesetz geforderte Fachkunde als Datenschutzbeauftragte(r) bescheinigt wird. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Falls Sie für Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte(r) noch nicht die erforderlichen Kenntnisse in der Datenverarbeitung haben sollten, empfehlen wir Ihnen, vor der Ausbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten unser Vorbereitungsseminar "Grundlagen der EDV für Datenschutzbeauftragte" zu besuchen. Näheres hierzu erfahren Sie vom udis Team, zögern Sie nicht bei eventuellen Unklarheiten nachzufragen!
Vorab können Sie Ihre EDV-Kenntnisse auch mit Hilfe des udis-Selbsttests einschätzen.
Um Ihnen den Einstieg in den Arbeitsalltag eines Datenschutzbeauftragten zusätzlich zu erleichtern, bietet udis den Aufbauworkshop Datenschutzpraxis – hautnah an. Hier können die gerade erworbenen Kenntnisse anhand einer virtuellen Musterfirma in Kleingruppen praxisnah angewandt und erprobt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Workshopseite: Datenschutzpraxis - hautnah.