«Mit dem Datenschutz ist es wie mit dem Hasen und dem Igel. Gerade wenn alle Mitarbeiter geschult sind, kommt eine neue Herausforderung.»Ivo Gönner, Ulmer Oberbürgermeister
in der Südwestpresse Ulm am 17. März 2006.


Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell

Informationen über die Datenschutzausbildung von udis

Inhalt
  • Informationstechnik und Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutz-, Computer- und Arbeitsrecht
  • IT-Sicherheit
  • Praxis des Datenschutzes
Zeitplan Seminarüberblick im PDF-Format (Frühjahr 2010 - Beginn: 12. April)
Dauer 16 Tage in 3 Seminarblöcken plus Prüfung
Max. Teilnehmer 20
Seminarleitung Prof. Dr. Gerhard Kongehl
Referenten
  • Rechtsanwalt Jens Eckhardt
  • Prof. Dr. Armin Herb
  • Prof. Dr. Hannes Federrath
  • Rechtsanwalt Sebastian Greß
  • Klaus Jancovius (ARD Fernsehen)
  • Prof. Dr. Gerhard Kongehl
  • Dr. Gerhard Weck
  • Roman Maczkowsky
  • Jacqueline Stuhler (ARD Fernsehen)
  • Dr. Claus Ulmer
  • udis Tiger Team
  • Peter Zimmermann (LfD BW)
Seminarort Ulm
Zeugnis Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars, die erfolgreich an der freiwilligen Prüfung teilgenommen haben, erhalten ein Zeugnis, in welchem ihnen die vom Gesetz geforderte Fachkunde als Datenschutzbeauftragte(r) bescheinigt wird. Das udis Fachkunde-Zeugnis wird von allen Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland anerkannt.
Gütesiegel udiszert
udiszertAbsolventen der Ausbildung können nach bestandener Fachkundeprüfung auf Wunsch das udis-Gütesiegel udiszert erwerben und führen.
Das Gütesiegel ist vier Jahre lang gültig (danach ist eine Auffrischung der Fachkunde erforderlich). Die Ausstellung des Gütesiegels erfolgt gegen eine Verwaltungsgebühr von 40.-- €.
Gebühr

2895.-- € für 16 Seminartage und den Prüfungstag (es fällt keine MwSt. an).

2595.-- € ermäßigte Gebühr für Privatpersonen.

Frühbucher-Rabatt: Bei Buchung bis zu den unten angegebenen Daten gewährt udis einen Frühbucher-Rabatt von 100 Euro.

Dieser Betrag umfasst außerdem die Prüfungsgebühr, die Seminarunterlagen sowie eine reichhaltige Verpflegung in den Frühstücks- und Kaffeepausen.

Als gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Gesellschaft können wir Ihnen dennoch den Seminartag für umgerechnet etwa 175.-- € (ca. 150.-- € für Privatpersonen) anbieten.

Für Arbeitssuchende besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit.
Termine
  • Frühjahr 2010
  • 12. bis 17. April 2010
  • 03. bis 08. Mai 2010
  • 07. bis 11. Juni 2010
  • Frühbucherrabbat bis 01.03.2010
  • Zum Anmeldeformular



Interview mit Prof. Dr. Kongehl über die Ausbildung zu Datenschutzbeauftragten bei udis


Ziele des Seminars:

Ausgehend von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland definiert das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Zweck des Datenschutzes, "den einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird". Diesem Zweck dienen alle Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen, die beschreiben und festlegen, in welchem Rahmen moderne Datenverarbeitung und Kommunikation geschehen darf und kann.

Eine der Vorschriften des BDSG regelt die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und läßt diesen einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zukommen: Bei einer Stelle, die personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und übermittelt, haben die Datenschutzbeauftragten die Wahrung des Persönlichkeitsrechts sicherzustellen. Sie sind dabei an Weisungen anderer nicht gebunden.

Jeder Betrieb, der personenbezogene Daten automatisch verarbeitet (z.B. Lohnbuchhaltung mit Personalcomputer) und hierbei zehn Personen oder mehr ständig in der Regel beschäftigt, hat einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das Gesetz verlangt von ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit.

Für bestimmte Stellen des Bundes und zunehmend auch für öffentliche Stellen in den Bundesländern wird ebenfalls die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verlangt. Dazu gehören Einrichtungen im Sozialbereich, Krankenhäuser und zunehmend auch Behörden der Länder, Kreise und Gemeinden.

Nach einem Beschluß des Landgerichts Ulm üben Datenschutzbeauftragte einen eigenständigen Beruf aus. Sie müssen als Computerfachleute über ein entsprechendes Problembewußtsein verfügen, die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung des Bundes und der Länder und alle anderen, den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden können, sowie über ausreichende Kenntnisse der betrieblichen Organisation verfügen.

Das Seminar wendet sich deshalb auch an DV-Fachleute und Praktiker der automatischen Datenverarbeitung mit entsprechender Berufserfahrung.

Inhalte:

Informationstechnik und Persönlichkeitsrecht

Datenschutzrecht

IT-Sicherheit

Praxis des Datenschutzes

Prüfung

Nach Abschluß des Seminars findet in jedem der Fächer eine schriftliche Prüfung statt. Die Prüfungsordnung "Datenschutzbeauftragter" wird den Interessenten auf Wunsch zugesandt.

Zeugnis und Teilnahmebescheinigung

Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars alle Prüfungsleistung erbracht haben, erhalten sie ein Zeugnis, in welchem ihnen die vom Gesetz geforderte Fachkunde als Datenschutzbeauftragte(r) bescheinigt wird. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Vorkenntnisse

Falls Sie für Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte(r) noch nicht die erforderlichen Kenntnisse in der Datenverarbeitung haben sollten, empfehlen wir Ihnen, vor der Ausbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten unser Vorbereitungsseminar "Grundlagen der EDV für Datenschutzbeauftragte" zu besuchen. Näheres hierzu erfahren Sie vom udis Team, zögern Sie nicht bei eventuellen Unklarheiten nachzufragen!
Vorab können Sie Ihre EDV-Kenntnisse auch mit Hilfe des udis-Selbsttests einschätzen.

Vertiefung

Um Ihnen den Einstieg in den Arbeitsalltag eines Datenschutzbeauftragten zusätzlich zu erleichtern, bietet udis den Aufbauworkshop Datenschutzpraxis – hautnah an. Hier können die gerade erworbenen Kenntnisse anhand einer virtuellen Musterfirma in Kleingruppen praxisnah angewandt und erprobt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Workshopseite: Datenschutzpraxis - hautnah.