«Das Gesetz verlangt vom Datenschutzbeauftragten die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit. Gerade an seine Fachkunde werden hohe Anforderungen gestellt.»Landgericht Ulm (Az.: 5T 153/90-01)


Die Tücken des französischen Datenschutzrechts für deutsche Unternehmen

Dreitägiger Workshop für Firmen mit Niederlassungen in Frankreich

Inhalt Theoretischer Teil:
  • Französische Begriffe des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und ihre deutschen Entsprechungen
  • Welches Datenschutzrecht gilt wann und wo?
  • Einführung in die Besonderheiten des französischen Datenschutzrechts
  • Das Wichtigste der neuen Loi Informatique et Libertés (LIL) von 2004
  • Code Pénal Art. 226-16 bis 24: harte Strafen bei Datenschutzverstößen - auch für das deutsche Management
Praktischer Teil:
Die Teilnehmer des Workshops erproben anhand einer virtuellen deutschen Firma ("udiPrax) und ihrer Tochterfirma ("udiPrax France") die Zusammenarbeit mit der CNIL (Commission Nationale de l’ Informatique et des Libertés).
  • Umgang mit den Verfahrensverzeichnissen nach Art. 22 LIL und folgende.
  • Weiterentwicklung der Vorabkontrolle zur "Demande d'Autorisation"
  • Vorbereitung einer Kontrolle durch die CNIL
Diese Informationen stehen auch als PDF-Datei zum Ausdruck auf französisch (PDF) und deutsch (PDF) zur Verfügung.
Dauer 3 Tage
Max. Teilnehmer 20
Referenten
  • Prof. Dr. Gerhard Kongehl
  • Richard Bertrand
Seminarort Ulm
Teilnahmebescheinigung Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Dauer und Inhalte des Workshops "grenzüberschreitender Datenschutz für Firmen mit Tochterunternehmen in Frankreich" auflistet.
Gebühr

1190,-- € (keine zusätzliche MwSt.)

Dieser Betrag umfasst außerdem die Seminarunterlagen sowie eine reichhaltige Verpflegung in den Frühstücks- und Kaffeepausen.

Termine

Über das Seminar:

Ein solcher sich an der alltäglichen Praxis orientierender wirklichkeitsnaher Workshop ist auch deshalb wichtig, weil,

Zielgruppe