Die Tücken des französischen Datenschutzrechts für deutsche Unternehmen
Dreitägiger Workshop für Firmen mit Niederlassungen in Frankreich
| Inhalt |
Theoretischer Teil:
- Französische Begriffe des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und ihre deutschen Entsprechungen
- Welches Datenschutzrecht gilt wann und wo?
- Einführung in die Besonderheiten des französischen Datenschutzrechts
- Das Wichtigste der neuen Loi Informatique et Libertés (LIL) von 2004
- Code Pénal Art. 226-16 bis 24: harte Strafen bei Datenschutzverstößen - auch für das deutsche Management
Praktischer Teil:
Die Teilnehmer des Workshops erproben anhand einer virtuellen deutschen Firma ("udiPrax) und ihrer Tochterfirma ("udiPrax France") die Zusammenarbeit mit der CNIL (Commission Nationale de l’ Informatique et des Libertés).
- Umgang mit den Verfahrensverzeichnissen nach Art. 22 LIL und folgende.
- Weiterentwicklung der Vorabkontrolle zur "Demande d'Autorisation"
- Vorbereitung einer Kontrolle durch die CNIL
Diese Informationen stehen auch als PDF-Datei zum Ausdruck auf französisch (PDF) und deutsch (PDF) zur Verfügung.
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| Dauer |
3 Tage
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| Max. Teilnehmer |
20 |
| Referenten |
- Prof. Dr. Gerhard Kongehl
- Richard Bertrand
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| Seminarort |
Ulm |
| Teilnahmebescheinigung |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Dauer und Inhalte des Workshops "grenzüberschreitender Datenschutz für Firmen mit Tochterunternehmen in Frankreich" auflistet.
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| Gebühr |
1190,-- € (keine zusätzliche MwSt.)
Dieser Betrag umfasst außerdem die Seminarunterlagen sowie eine reichhaltige Verpflegung in den Frühstücks- und Kaffeepausen.
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| Termine |
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Über das Seminar:
Ein solcher sich an der alltäglichen Praxis orientierender wirklichkeitsnaher Workshop ist auch deshalb wichtig, weil,
- durch die Änderung des französischen Datenschutzgesetzes vom 6. August 2004 die CNIL an Macht und Einfluss zugenommen hat. Auch ist die Führungsebene der CNIL neu besetzt worden und durch den neuen französischen Staatspräsidenten der Etat der CNIL erheblich aufgestockt worden ist,
- die CNIL schon durch eine Reihe von spektakulären und öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z.B. bei Banken) auf sich aufmerksam gemacht hat,
- bei Missachtung des Datenschutzes bzw. der Vorschriften des LIL in Frankreich sehr viel härtere Strafen und sehr viel höhere Bußgelder drohen. So fordert der Code Pénal Art. 226-16 bis 226-24 Geldstrafen bis zu 300.000 €, die aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers des Unternehmens zu entrichten sind. Zusätzlich riskiert das Unternehmen dann noch den fünffachen Betrag dieser Strafe aus der Firmenkasse bezahlen zu müssen. Da bei einem Datenschutzverstoß nicht selten mehr als eine Rechtsvorschrift betroffen ist, muss auch noch bedacht werden, dass für jeden einzelnen Verstoß gegen das LIL ein eigenes Strafmass ermittelt wird,
- der Code Pénal bei entsprechenden Verstößen in der französischen Tochter eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den Geschäftsführer vorsieht und diese Strafe unter Umständen auf das deutsche Mutterunternehmen übertragen werden kann,
- von der CNIL ein Datenverarbeitungsverfahren verboten werden kann, wenn es nicht nach den Regelungen des LIL und den Genehmigungen der CNIL betrieben wird,
- Verstöße gegen den Datenschutz von der CNIL in den französischen Medien veröffentlicht werden, was einen gewaltigen Imageschaden nach sich ziehen kann und
- das Datenschutz-Bewusstsein der Bürger in Frankreich wächst, wodurch es vermehrt zu Auskunftsbegehren und zu Anforderungen von Verfahrensverzeichnissen der Unternehmen und zu Anzeigen bei der CNIL durch die Bevölkerung kommt.
Zielgruppe
- Interne und externe Datenschutzbeauftragte von Firmen mit Tochterunternehmen in Frankreich.
- Datenschutzexperten und am Datenschutz interessierte, die ihr Wissen und ihre Kenntnisse in Bezug auf die Besonderheiten des deutsch/französischen Datenschutzes erweitern und sich neue Tätigkeitsfelder erschließen wollen.